Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 31.08.2026
# Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
**Wirsamkeit – Raum für Verbindung**
Inhaberin: Bianka Seibt
Schevenhüttener Str. 20
52355 Düren
E-Mail: [kontakt@wirsamkeit.de](mailto:kontakt@wirsamkeit.de)
**Stand: August 2026**
## § 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Coaching-, Beratungs-, Workshop-, Vortrags- und Veranstaltungsleistungen von **Wirsamkeit – Raum für Verbindung**, Inhaberin Bianka Seibt, nachfolgend „Wirsamkeit“ genannt.
2. Die Angebote von Wirsamkeit richten sich sowohl an Verbraucher:innen als auch an Unternehmen, Selbstständige, Organisationen und sonstige Auftraggeber.
3. Die Leistungen können je nach Vereinbarung insbesondere als Einzelcoaching vor Ort in Düren, als Online-Coaching sowie als Workshop, Vortrag, Team- oder Gruppenformat erbracht werden. Bei Leistungen für Unternehmen und Organisationen kann die Durchführung auch an einem individuell vereinbarten Ort erfolgen.
4. Individuelle Vereinbarungen zwischen Wirsamkeit und der Kundin bzw. dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB, soweit sie hiervon abweichen.
## § 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang
1. Die Darstellung der Leistungen von Wirsamkeit auf der Website, in sozialen Medien oder in sonstigen Informationsmaterialien stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
2. Ein Vertrag kommt zustande, wenn ein Termin oder eine Leistung zwischen Wirsamkeit und der Kundin bzw. dem Kunden verbindlich vereinbart oder ein individuelles Angebot von Wirsamkeit angenommen wird. Die Vereinbarung kann insbesondere persönlich, telefonisch, per E-Mail oder über ein von Wirsamkeit angebotenes Buchungssystem erfolgen.
3. Art, Umfang, Dauer, Inhalt und Vergütung der vereinbarten Leistung ergeben sich aus der jeweiligen Terminvereinbarung, Leistungsbeschreibung, Buchungsbestätigung oder einem individuell erstellten Angebot.
4. Bei Workshops, Vorträgen, Teamformaten und sonstigen Leistungen für Unternehmen oder Organisationen können ergänzende individuelle Vereinbarungen getroffen werden.
5. Wirsamkeit ist berechtigt, Methoden und den konkreten Ablauf eines Coachings oder einer Veranstaltung im Rahmen des vereinbarten Ziels fachlich und situativ anzupassen, sofern der wesentliche Charakter der vereinbarten Leistung dadurch nicht verändert wird.
6. Ein bestimmter persönlicher, beruflicher oder wirtschaftlicher Erfolg ist nicht geschuldet.
## § 3 Coaching und Abgrenzung zu Psychotherapie und Heilbehandlung
1. Die Leistungen von Wirsamkeit dienen insbesondere der persönlichen und beruflichen Entwicklung, Reflexion, Orientierung und Begleitung von Veränderungsprozessen. Coaching ist ein lösungs- und ressourcenorientierter Prozess, bei dem die individuellen Anliegen und Ziele der Klient:innen im Mittelpunkt stehen.
2. Coaching durch Wirsamkeit stellt keine medizinische, psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung dar und ersetzt eine solche nicht. Wirsamkeit stellt keine medizinischen oder psychotherapeutischen Diagnosen und behandelt keine Krankheiten oder psychischen Störungen.
3. Die Inanspruchnahme eines Coachings setzt grundsätzlich voraus, dass die Klientin bzw. der Klient in der Lage ist, eigenverantwortlich am Coachingprozess teilzunehmen.
4. Ergeben sich im Rahmen der Zusammenarbeit Anhaltspunkte dafür, dass eine medizinische, psychiatrische oder psychotherapeutische Abklärung oder Behandlung angezeigt sein könnte, kann Wirsamkeit empfehlen, entsprechende fachliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
5. Wirsamkeit behält sich vor, ein Coaching nicht zu beginnen, zu unterbrechen oder zu beenden, wenn eine verantwortungsvolle Durchführung innerhalb des angebotenen Coachingrahmens nicht gewährleistet erscheint.
## § 4 Termine, Absagen und Ausfallhonorar bei Einzelcoachings
1. Vereinbarte Coachingtermine sind verbindlich.
2. Eine Absage oder Verschiebung eines vereinbarten Einzeltermins ist bis 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei möglich.
3. Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder bei Nichterscheinen kann Wirsamkeit das vereinbarte Honorar in Rechnung stellen, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann.
4. Der Kundin bzw. dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Wirsamkeit durch die kurzfristige Absage kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5. In besonderen, unvorhersehbaren Situationen kann Wirsamkeit von der Berechnung eines Ausfallhonorars absehen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
6. Bei verspätetem Erscheinen der Kundin bzw. des Kunden besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Verlängerung des vereinbarten Termins. Das vereinbarte Honorar bleibt hiervon unberührt.
7. Muss ein Termin durch Wirsamkeit aus wichtigem Grund, insbesondere aufgrund von Krankheit oder sonstigen unvorhersehbaren Umständen, abgesagt werden, wird möglichst zeitnah ein Ersatztermin angeboten. Kommt kein Ersatztermin zustande, werden